ich finde der freispruch geht in ordnung!!!
wenn die beiden doch vorher vertraglich abgeschlossen haben das der typ von dem verzehrt werden will, dann liegt doch keine straftat vor, das einzige was nen bisschen doof gelaufen ist das der hauptgang noch nicht ganz tot war!!!
das soll jetzt nicht heißen das ich das befürworte!
er sollte nur für die tötung verurteilt werden!