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Dieses Thema hat 3 Antworten
und wurde 451 mal aufgerufen
Umfrage: Welche Strafe solld er "Kannibale" bekommen?
Bisher wurden 4 Stimmen zur Umfrage "Welche Strafe solld er "Kannibale" bekommen?" abgegeben.
 AntwortenAbgegebene StimmenGrafische Auswertung
1. Lebenslange Haft 3
75%
2. Nicht länger als 20 Jahre Knast 0
0%
3. Nich länger als 10 Jahre Knast 0
0%
4. Biologisch sind wir auch "nur" Säugetiere--->also: Freispruch 1
25%
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4 Mitglieder haben an der Abstimmung teilgenommen.
 "Up to date"
tipp_assis Offline

Extrem "Schreiber" - Hat keine Hobbies

Beiträge: 110

17.01.2006 22:46
Kannibale von Rotenburg Antworten

\"Kannibale von Rotenburg\": Menschenfleisch zu verzehren ist legal

Vor dem Frankfurter Landgericht erklärte Armin Meiwes, der \"Kannibale von Rotenburg\", dass es legal sei, Menschenfleisch zu essen, auch wenn es in der Gesellschaft verachtet wird.
Weiter gab der 44-Jährige an, dass ihm bewusst war, dass das Töten von Menschen unter Strafe stehe.
Bevor er das Fleisch seines 43-jährigen Opfers gegessen hatte, hat er es entmannt, getötet und zerstückelt.

Find ich schon ziemlich krass, wie der das so beschreibt! Ich frage mich,w as in dem Kopf eines Menschen vorgeht, so dass er einen anderen Menschen \"verspeisen\" kann. Echt heftig...

Dolly Offline

"Mädchen" für alles

Beiträge: 70

18.01.2006 10:51
#2 RE: Kannibale von Rotenburg Antworten

Wenn sich zwei Menschen treffen und die meinen sich aufessen zu müssen sollen se doch tun! Krank ist es aber wenn beide es wollten...

ray Offline

aktives Mitglied

Beiträge: 73

18.01.2006 10:55
#3 RE: Kannibale von Rotenburg Antworten

ja schon lecker,aber schon krank son bißchen!
also ich find lebenslang wäre nur gerecht feddig aus basta!



Peace up, A down town!

Henne-T5 Offline

Aufsteiger

Beiträge: 4

18.01.2006 11:01
#4 RE: Kannibale von Rotenburg Antworten
ich finde der freispruch geht in ordnung!!!
wenn die beiden doch vorher vertraglich abgeschlossen haben das der typ von dem verzehrt werden will, dann liegt doch keine straftat vor, das einzige was nen bisschen doof gelaufen ist das der hauptgang noch nicht ganz tot war!!!

das soll jetzt nicht heißen das ich das befürworte!

er sollte nur für die tötung verurteilt werden!

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